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Ganztag für Grundschulkinder nicht überall bis 2026 möglich

Neue Grundschulkinder sollen ab dem Sommer 2026 einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Bei der Umsetzung gibt es aus Sicht von niedersächsischen Städten und Gemeinden verschiedene Probleme.
Unterricht in einem Klassenraum
Ein Schüler meldet sich per Handzeichen in einem Klassenraum. © Julian Stratenschulte/dpa

Eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wird dem Niedersächsischen Städtetag zufolge nicht an allen Grundschulen zum Schuljahr 2026/2027 möglich sein. Es fehle an Geld und Personal, sagte der Verbandspräsident und Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Frank Klingebiel (CDU), nach einer Präsidiumssitzung am Donnerstag in Oldenburg. Es werde nicht möglich sein, bis 2026 alle Grundschulen mit Mensen und Aufenthaltsräumen auszustatten. Nach Angaben des niedersächsischen Kultusministeriums haben ab August 2026 alle Kinder der ersten Klassen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule.

Aus Sicht des Städtetages sind rechtliche Fragen ungeklärt. «Viele Eltern denken, es gäbe künftig einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbeschulung in der Grundschule, aber das ist mitnichten so», sagte der Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages, Oldenburgs Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (SPD), laut Mitteilung. Bund und Länder hätten sich für die Ganztagsschule für Grundschulkinder entschieden. «Dem Bund fehlt dafür aber die Gesetzgebungskompetenz und die Länder wollten ausweislich der Bundesratsprotokolle eine Lösung, die am Ende keine finanzielle Verpflichtung der Länder auslöst», so Krogmann.

Klingebiel sagte, es sei unklar, wie ein solch umfangreiches Vorhaben ohne klare rechtliche Regelungen vom Land, ausreichende Finanzierung und Ausstattung der Schulen mit Personal umgesetzt werden soll. «Wir sehen das Land nach wie vor in der Pflicht, diese Probleme zu lösen.»

An der Sitzung in Oldenburg nahmen rund 30 Oberbürgermeister, Oberbürgermeisterinnen, Bürgermeister und Bürgermeisterinnen aus Niedersachsen teil, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Präsidiums des Städtetages sind. Das Präsidium tagt in der Regel etwa viermal pro Jahr.

© dpa
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